Ambulanter Pflegedienst

Als ambulanter Pflegedienst stellen wir unsere Dienstleistungen allen Menschen zur Verfügung, die im Bereich der häuslichen Altenpflege, Krankenpflege oder Behindertenpflege Unterstützung benötigen.

  • Bockenheim, Griesheim, Gallus, Gutleutviertel, Europaviertel
  • Höchst, Nied, Rödelheim, Schwanheim, Sossenheim
  • Stadtmitte, Westend, Nord-West-Stadt, Holzhausenviertel, Eckenheim
  • Preungesheim, Ginnheim, Eschersheim, Dornbusch

Unser Pflegeleitbild

Wir sind qualifizierte, erfahrene und freundliche MitarbeiterInnen und betreuen Sie nach Bedarf, mehrstündig oder rund um die Uhr - 24 Stunden.

Der sich uns anvertrauende Klient steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Wir geben ihm die Möglichkeit, in seiner gewohnten häuslichen Umgebung versorgt zu werden. Ihn in seinem individuellen Menschsein anzunehmen und zu respektieren, ist unser besonderes Anliegen. Durch den Aufbau einer vertrauten Beziehung und gegenseitige Anerkennung versuchen wir unseren Klienten eine Unterstützung in ihren Lebensaktivitäten zu geben.

Die Bürozeiten sind von Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr. Während dieser Zeit können Fragen persönlich besprochen werden - Telefon zum Ortstarif: 069 -74 22 37 24.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie setzen sich die Ambulante-Pflege-Kosten zusammen?

    Die Höhe der Kosten bemisst sich nach Art und Umfang der Pflegedienstleistung. Diese kann bisweilen sehr aufwändig sein. Sie sind jedoch nicht allein. Denn es gibt unterschiedliche Kostenträger, die sich beteiligen: Krankenversicherungen Pflegeversicherungen (sofern eine Pflegestufe zugeordnet wurde) Sozialhilfeträger .

  • Wo erhalte ich einen Pflegegeldantrag?

    Normalerweise genügt ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse. Sie können den Antrag aber auch bei uns, dem ambulanten Pflegedienst Schmidt anfordern und ausfüllen. Achtung: Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn er vollständig ausgefüllt ist und von Ihnen oder Ihrem Betreuer/Bevollmächtigten unterschrieben wurde.

  • Was sollte bei einer MDK-Begutachtung beachtet werden?

    MDK ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Der MDK ist die direkte Verbindung zwischen Ihnen und Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung. Der MDK stellt die beantragte Pflegestufe fest und ist weiterhin für die Qualitätskontrolle der ambulanten Pflegedienste zuständig. Es ist sehr hilfreich, wenn Ihre Pflegeperson oder wir als Ihr Pflegedienst bei der Begutachtung dabei sind. Fragen zur benötigten Hilfe lassen sich dann besser klären. Auch sollten Sie alle Unterlagen bereithalten, die Hinweise zur Pflegebedürftigkeit enthalten und über Pflegemaßnahmen Aufschluss geben (z. B. Befunde, Arzt- und Krankenhausberichte, Schwerbehindertenausweis).

  • Was gibt es noch für Hilfen?

    1. Pflegehilfsmittel
    Bei Bedarf werden den Pflegebedürftigen technische Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt. Technische Hilfsmittel sind z. B. Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme. Auch bestimmte Verbrauchsartikel (z. B. Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe) können monatlich mit 30 Euro über die Pflegekasse finanziert werden.

    2. Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung
    Pflegebedürftige können Zuschüsse bis zu 2.557 € für die Verbesserung ihres Wohnumfelds erhalten. Wer sich nur noch im Rollstuhl oder mit einem Rollator bewegen kann, benötigt oft breitere Türen in seiner Wohnung. Manchmal ist auch eine Rampe erforderlich oder Türschwellen müssen beseitigt werden. Die Höhe des Zuschusses ist vor Beginn der Umbauten bei der Pflegekasse zu beantragen.

  • Tel.:
    069 / 74 22 37 24

  • Gräfstraße 75
    60486 Frankfurt am Main

Unser Ziel

Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von älteren und kranken Menschen. Humanität und Wissenschaft werden bei uns groß geschrieben. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel.

Unsere Leistungen
  • Beratung
  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Hauswirtschaft
  • Betreuung
  • Individuelle Pflege
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